Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Dienste der F2N IT Solutions GmbH.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der F2N IT Solutions GmbH
§ 1 Geltung der Bedingungen
1.1 Die F2N IT Solutions GmbH erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die F2N IT Solutions GmbH sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Vertrag über die Nutzung von Diensten der F2N IT Solutions GmbH kommt mit der Gegenzeichnung eines Vertrages oder durch Zusendung der Zugangsdaten durch die F2N IT Solutions GmbH zustande. Die F2N IT Solutions GmbH kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer in Deutschland ansässigen Bank abhängig machen.
2.2 Soweit sich die F2N IT Solutions GmbH zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden der F2N IT Solutions GmbH kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.
§ 3 Kündigung
3.1 Falls nichts anderes vereinbart ist, können Verträge nur mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich, per Einschreiben an die F2N IT Solutions GmbH, gekündigt werden.
3.2 Widerspricht der Kunde einer Preiserhöhung innerhalb von sechs Wochen nach Ankündigung und kann keine Einigung erzielt werden, ist jeder der beiden Vertragspartner berechtigt, den Vertrag zum Inkrafttreten der Erhöhung schriftlich zu kündigen. Nimmt der Kunde sein Widerspruchsrecht nicht in Anspruch oder erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht, tritt die angekündigte Preiserhöhung in Kraft.
§ 4 Leistungsumfang
4.1 Die F2N IT Solutions GmbH ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikationsinfrastruktur und der Nutzung von Mehrwertdiensten. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag und der gültigen Preisliste. Technisch bedingt kann die Verfügbarkeit der Dienste nicht zu 100 % garantiert werden, was vom Kunden mit Vertragsunterzeichnung anerkannt wird.
4.2 Soweit die F2N IT Solutions GmbH entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit – mit Vorankündigung – eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste der F2N IT Solutions GmbH sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er verpflichtet,
- die F2N IT Solutions GmbH innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen, insbesondere seiner Adresse, zu informieren;
- die F2N IT Solutions GmbH unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen der Tarifzuordnung zu unterrichten;
- die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste der F2N IT Solutions GmbH nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
- die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Netz der F2N IT Solutions GmbH erforderlich sein sollten;
- anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;
- der F2N IT Solutions GmbH erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
- nach Abgabe einer Störungsmeldung die der F2N IT Solutions GmbH durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag;
- die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Tarifeinordnung, zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, fristgerecht zu zahlen;
- der F2N IT Solutions GmbH entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.
5.2 Verstößt der Kunde gegen die in § 5.1 c) oder d) genannten Pflichten, ist die F2N IT Solutions GmbH sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme § 5.1 h) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Für Verstöße gegen § 5.1 h) gilt § 9 dieser AGB.
5.3 Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
§ 6 Nutzung durch Dritte
6.1 Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste der F2N IT Solutions GmbH durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch die F2N IT Solutions GmbH gestattet.
6.2 Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
6.3 Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste der F2N IT Solutions GmbH durch Dritte entstanden sind.
§ 7 Zahlungsbedingungen
7.1 Sämtliche Preisangaben und -auskünfte der F2N IT Solutions GmbH verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.2 Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, jeweils zu Beginn des Folgemonats, soweit nichts anderes im Vertrag oder der Produktbeschreibung des einzelnen Produktes definiert ist.
7.3 Die vereinbarten Entgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.
7.4 Leitungs- und Kommunikationskosten zwischen Kunden und dem Anschlusspunkt der F2N IT Solutions GmbH sind vom Kunden zu tragen. Sofern bei einem Anschluss auf Seiten der F2N IT Solutions GmbH gesonderte Kosten entstehen, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.
7.5 Die F2N IT Solutions GmbH wird dem Kunden die entsprechenden Nutzungsnachweise in geeigneter und – soweit verfügbar – in elektronischer Form auf Anfrage für die vergangenen drei Monate zukommen lassen.
7.6 Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am fünften Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerung ist die F2N IT Solutions GmbH berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung
8.1 Gegen Ansprüche der F2N IT Solutions GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
8.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der F2N IT Solutions GmbH die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Energiemangel, Verkehrsstörungen, behördliche Anordnungen sowie der Ausfall von Kommunikationsnetzen und technischen Einrichtungen anderer Betreiber –, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der F2N IT Solutions GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die F2N IT Solutions GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die F2N IT Solutions GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
8.3 Wird der F2N IT Solutions GmbH die Vertragserfüllung aus den in 8.2 genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird die F2N IT Solutions GmbH von ihrer Lieferpflicht und der Kunde von seiner Zahlungsverpflichtung frei. Von der Behinderung und der Unmöglichkeit wird die F2N IT Solutions GmbH den Kunden umgehend verständigen.
8.4 Der Kunde kann dann vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag kündigen, wenn die F2N IT Solutions GmbH sich in Verzug befindet und der Kunde schriftlich und unter Androhung des Rücktritts bzw. der Kündigung eine angemessene Nachfrist setzt. Für Rücktritt und Kündigung ist die Schriftform erforderlich. Sie können erst erklärt werden, wenn die F2N IT Solutions GmbH nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt hat. Befindet sich die F2N IT Solutions GmbH mit der Lieferung eines Teils der Produkte in Verzug und kann der Kunde die anderen Produkte davon unabhängig nutzen, ist der Kunde lediglich zu einem entsprechenden teilweisen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
8.5 Dauert eine erhebliche Behinderung länger als eine Woche an, so ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
- der Kunde aus Gründen, die er nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die Infrastruktur der F2N IT Solutions GmbH zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,
- die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
8.6 Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der F2N IT Solutions GmbH liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn die F2N IT Solutions GmbH oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
§ 9 Zahlungsverzug
9.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die F2N IT Solutions GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen, es sei denn, dass die F2N IT Solutions GmbH eine höhere Zinslast nachweist.
9.2 Die F2N IT Solutions GmbH kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, den Anschluss (Account) zu sperren, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als einen Monat erstreckt und die F2N IT Solutions GmbH gemahnt hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen.
9.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der F2N IT Solutions GmbH vorbehalten.
§ 10 Verfügbarkeit des Dienstes
Die F2N IT Solutions GmbH bietet ihren Dienst 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Die F2N IT Solutions GmbH wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen. Jedoch wird auch dann keine Verfügbarkeit des Netzes oder der Dienste, gleich aus welchem Grund, zu 100 % garantiert.
§ 11 Geheimhaltung, Datenschutz
11.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die der F2N IT Solutions GmbH unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
11.2 Der Vertragspartner wird hiermit davon unterrichtet, dass die F2N IT Solutions GmbH seine personen- und/oder firmenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, verarbeitet. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
11.3 Soweit sich die F2N IT Solutions GmbH Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die F2N IT Solutions GmbH berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
11.4 Die F2N IT Solutions GmbH steht dafür ein, dass alle Personen, die von ihr mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Dienste der F2N IT Solutions GmbH nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen.
11.5 Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).
§ 12 Haftung und Haftungsbeschränkung
12.1 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der F2N IT Solutions GmbH wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
12.2 Die F2N IT Solutions GmbH haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Leistungen der F2N IT Solutions GmbH unterbleiben (siehe auch § 8). Die F2N IT Solutions GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn und nicht für indirekte bzw. Folgeschäden, sei es, dass diese bei dem Kunden oder bei Dritten entstehen.
12.3 Die F2N IT Solutions GmbH haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
12.4 Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
- durch die Inanspruchnahme von Diensten der F2N IT Solutions GmbH,
- durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch die F2N IT Solutions GmbH,
- durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch die F2N IT Solutions GmbH,
- durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens der F2N IT Solutions GmbH,
- oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die F2N IT Solutions GmbH nicht erfolgt ist,
der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung der F2N IT Solutions GmbH für dem Kunden nachweislich entstandene Schäden auf den Betrag eines vereinbarten monatlichen Fix-Entgeltes.
12.5 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der F2N IT Solutions GmbH oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste der F2N IT Solutions GmbH oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Erfüllungsort ist Landshut, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtlicher zwischen den Parteien sich ergebender Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages, ist Landshut, sofern eine solche Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist.
13.2 Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
13.3 An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger des Kunden gebunden.
13.4 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr sind die Parteien gehalten, an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung zu vereinbaren, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.